In Zukunft ist zu prüfen, inwieweit bei Satzungsbeschlüssen zum Bebauungspaln aus ökologischen Gründen Schottergärten verhindert werden können.

Vorschlag:
Lose Steinschüttungen sind auf 10% der unbebauten Fläche zulässig.

Begründung:
Laut § 9 der Landesbauordnung ist vorgesehen, dass nicht überbaute Grundstücke begrünt werden müssen. Zudem bedrohen Steinschüttungen in Gärten die Artenvielfalt, schädigen den Boden, beeinträchtigen die Grundwasserneubildung und tragen zudem zur Aufheizung der Städte bei.

Fraktion Freie Wähler